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Der Leitsatz des IKuF

« Wir wissen nicht, welche Probleme im Miteinander Ihnen gerade begegnen,
aber das IKuF hat das Know-how, diese erfolgreich zu meistern. »

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kurse des IKuF - Institut für Konfliktmanagement und Führungskommunikation 

Die Kurse des IKuF – fortan als „Veranstalter" oder "Auftragnehmer" benannt – richten sich an Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen und Führungskräfte fort- und weiterbilden möchten, und an Privatpersonen, die in ihre beruflichen Qualifikationen investieren möchten.

Die auf der Homepage oder in den schriftlichen Unterlagen des Veranstalters genannten Preise zu den offenen Kursen beinhalten die Veranstaltungskosten und die Tagesverpflegung (Mittagessen, Getränke). Die Preise sind Netto-Preise (ohne Mehrwertsteuer).

Informationen zu den Inhouse-Kurs-Konditionen erhält der Auftraggeber im jeweiligen Angebot.

Am Ende des Kurses erhalten die Teilnehmenden am offenen Kurs vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung.

1. Anmeldung und Vereinbarung  

Die Vereinbarung eines Inhouse-Kurses (Konditionen) erfolgt schriftlich per Mail oder Brief (Vertragsabschluss).

Um an einem offenen Kurs des Veranstalters teilzunehmen, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Eine Anmeldung zum Kurs ist per Fax, Brief, Mail oder – auf der Homepage – online möglich.

Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bietet der sich Anmeldende dem Veranstalter den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Teilnahme an dem jeweiligen Kurs verbindlich an.

Die Anmeldung wird nach dem Eintreffen beim Veranstalter schriftlich per Mail oder Brief bestätigt und gilt dann als verbindlich. Erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter kommt der Dienstleistungsvertrag zur Teilnahme an dem jeweiligen Kurs zwischen dem Veranstalter und dem Anmeldenden zustande.

Die Teilnehmenden erklären sich mit der Kurs-Anmeldung einverstanden, dass sie mit Name, Anschrift und Telefonnummer in einer Teilnehmerliste aufgeführt werden. Wenn sie mit der Anmeldung schriftlich widersprechen, werden diese Daten nicht in die Teilnehmerliste mit aufgenommen.

Der Veranstalter ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

2. Bezahlung

Bei einem Inhouse-Kurs erfolgt die Bezahlung durch den Auftraggeber entsprechend den Konditionen des Vertrags.

Für Unternehmen als Auftraggeber gilt der veröffentlichte Preis des jeweiligen offenen Kurses (siehe Homepage). Die genannten Preise sind Netto-Preise (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Mit der Anmeldebestätigung wird auch die Rechnung für die Kurs-Teilnahme zugesandt (per Mail oder Brief).

Der Teilnehmerbeitrag ist innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu bezahlen.

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags vor Kursbeginn.

Ein Teilnehmer, für den der Teilnehmerbeitrag vor Kursbeginn nicht bezahlt worden ist, kann nicht am Kurs teilnehmen. Der Teilnehmerbeitrag ist in diesem Fall trotzdem zu entrichten. (Siehe auch: 6. Rücktrittsbedingungen)

Bei kurzfristigen Anmeldungen ist – nach Rücksprache mit dem Veranstalter – eine Barzahlung am Morgen des ersten Kurstages möglich. In diesem Fall erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung der telefonisch oder per Mailverkehr getroffenen Absprache. Die schriftliche Bestätigung ist die notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am betreffenden Kurs.

3. Teilnahme an offenem Kurs

Die Teilnehmerplätze sind in jedem offenen Kurs begrenzt. Sie werden nach der Reihenfolge der Anmeldung verteilt. Erfolgt der Zahlungseingang eines Kursbeitrags nicht fristgerecht, orientiert sich der Teilnehmerplatz des jeweiligen Teilnehmenden nicht am Zeitpunkt der Anmeldung, sondern am Zeitpunkt des Zahlungseingangs.

Die Teilnahmebestätigung erfolgt nach dem Zahlungseingang des Kurs-Beitrages

4. Ausfallender, offener Kurs und Änderungen

Wird bei dem jeweils gebuchten Kurs die notwendige Mindestanzahl an Kursteilnehmenden nicht erreicht, kann der Dienstleistungsvertrag von Seiten des Veranstalters bis zu 14 Tage vor Kursbeginn gekündigt werden. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Nachricht des Veranstalters per Mail oder Brief an die Angemeldeten bzw. den jeweiligen Auftraggeber. 

Der Veranstalter erstattet eingegangene Teilnehmerbeiträge umgehend zurück.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden können, erhalten die Teilnehmenden die an den Veranstalter bereits geleisteten Zahlungen umgehend zurück. Schadenersatzansprüche aufgrund des Kursausfalls können nicht geltend gemacht werden.

Einen Wechsel des Tagungshauses oder der Kursleitung behält sich der Veranstalter vor. Es begründet keinen Rücktritt der Teilnehmenden von der Kurs-Anmeldung.

5. Hotelkosten und -buchung bei offenem Kurs 

Die Hotelkosten sind nicht im Teilnehmerbeitrag bzw. den Kurs-Kosten enthalten. Der Veranstalter spricht lediglich eine Hotel-Empfehlung aus. Die Buchung des Hotels liegt in der Verantwortlichkeit des Anmeldenden bzw.des Kurs-Teilnehmers.

6. Rücktrittsbedingungen/Stornierungsbedingungen

Der Rücktritt von einer Anmeldung zu einem offenen Kurs bzw. die Stornierung eines Inhouse-Kurses muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang der Eingang des Rücktrittschreibens beim Veranstalter bzw. des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer. 

Bei einem Rücktritt bzw. einer Stornierung 24 Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro erhoben. Ein gezahlter Teilnehmerbeitrag bzw. Kursbetrag wird in diesem Fall umgehend abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Die Ausnahme davon ist ein Rücktritt bzw. eine Stornierung innerhalb von 16 Wochen vor Beginn des offenen Kurses bzw. des Inhouse-Kurses. In diesem Fall fallen 50% des Teilnehmerbeitrags/des gesamten gemäß Konditionen vereinbarten Betrags an.
Hier gilt wiederum die Ausnahme, dass bei einem Rücktritt/einer Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Kursbeginn der gesamte Teilnehmerbeitrag bzw. Kursbetrag (100%) als Kosten berechnet bzw. einbehalten wird. Die genannten Geldbeträge sind bis maximal 10 Tage nach Bestätigung der Stornierung auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen.
Beim Inhouse-Kurs gilt die Ausnahme, dass bei einemn Rücktritt/einer Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Kursbeginn der gesamte gemäß Konditionen vereinbarte Betrag (100%) als Kosten berechnet wird. Der gemäß Konditionen vereinbarte Betrag umfasst bei einem Inhouse-Kurs neben dem Tageshonorar bzw. den Tageshonoraren (die Vorbereitungsarbeiten inkludieren) auch alle vereinbarten Pauschalen und vereinbarten Teilnehmenden-Coachings. 

Es kann bis zu 72 Stunden vor Beginn des offenen Kurses nach schriftlicher Absprache mit dem Veranstalter bei dem Ausfall eines Teilnehmenden (betriebliche oder private Gründe) ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Wird unter diesen Bedingungen eine zum Kurs angemeldete Person durch eine/n andere/n Mitarbeiter/in des betreffenden Unternehmens ersetzt, fallen keine Stornierungsgebühren an.

7. Teilnehmerverschuldete Nicht-Teilnahme

Bei einem Fernbleiben an einem oder mehreren Kurstagen ohne vorherige Stornierung oder bei einem teilweisen Fernbleiben vom Kurs werden keine Teilnahmerbeiträge oder Teilbeiträge vom Veranstalter/Auftragnehmer zurückerstattet.

8. Unterlagen und Nutzungsrechte

Die im Kurs-Kontext vermittelten Inhalte (Konzepte, Techniken, Übungen) und ausgegebenen Texte/schriftlichen Unterlagen sind – in Wort wie in Schrift – urheberrechtlich geschützte Daten. Sie sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe der Daten an Dritte – auch in Teilen – sind ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe der Daten in abgewandelter Form.

Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen von Kurssituationen ist untersagt. Urheberrechtliche Verletzungen werden gegebenenfalls zivilrechtlich verfolgt.

Dem Veranstalter wird ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen des jeweiligen Kurses eingeräumt. Das Urheberrecht der einzelnen Teilnehmenden bleibt hiervon unberührt.

9. Haftung

Für Gegenstände, die in Veranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden sowie Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten übernimmt der Veranstalter/Auftragnehmer keine Haftung.

Teilnehmende haften nach den Grundsätzen des BGB für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch verursachen.

10. Datenschutz

Die Daten der Teilnehmehmenden und der zugehörigen Unternehmen werden über EDV erfasst und vom Veranstalter/Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben.

11. Gerichtsstandsvereinbarung

Der Gerichtsstand ist Köln.

12. Schlussbestimmungen

Nebenvereinbarungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel

Erweist sich eine hier geregelte Bestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Stand: 2012